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Sozialpädagogische Familienhilfe
Erziehungsbeistandschaft
Betreutes Jugendwohnen

(c) S. Hofschlaeger/pixelio


Sozialpädagogische Familienhilfe

… ist eine umfassende, intensive Hilfeform für die gesamte Familie in schwierigen Situationen oder Krisen. Sie wird als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe wendet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Familien und Teilfamilien. Dabei wird die gesamte Familie in ihrem häuslichen und sozialen Umfeld betreut. Dazu gehören auch die Suche nach Unterstützungsmöglichkeiten am Wohnort, es werden Kontakte dorthin angebahnt und Wege aufgezeigt.

Mit der Hilfe durch eine kompetente Mitarbeiter/in kann eine umfassende Beratung und Begleitung bei der Bewältigung der aktuellen Lebenssituation ermöglicht werden.


Bei welchem Unterstützungsbedarf wäre eine Sozialpädagogische Familienhilfe vorstellbar?

Wenn zum Beispiel:

  • Eltern einen Beratungs- und Unterstützungsbedarf bei Erziehungsfragen haben
  • Familien mit dem Management von Kindern, Geld, Miete, Arbeit an ihre Grenzen kommen
  • die Mitglieder einer Familie nicht mehr miteinander reden und leben können
  • Elternteile oder junge Eltern sich mit der Lebenssituation so überlastet fühlen, dass zur Bewältigung der Situation eine Beratung und Begleitung wichtig wäre
  • einzelne Lebensbereiche „aus dem Ruder laufen“…: Schulprobleme der Kinder, Haushaltsführung, Gesundheit, Überschuldung…
  • Familien oder Familienmitglieder sich in der Familie einsam fühlen oder sich zurückziehen durch Alkohol, Drogen, Gewalt… das Miteinander in der Familie brüchig wird und eine Begleitung von außen hilfreich wäre

In Abgrenzung zu anderen Sozialen Diensten (z.B. Familienpflege, Mobiler Sozialer Dienst ...) können von der Sozialpädagogischen Familienhilfe folgende Bereiche nicht übernommen werden: Babysitting, pflegerische Tätigkeiten, Haushaltsdienste, therapeutische Behandlung, reine Fahrdienste, Suchtberatung.

(c) S. Hofschlaeger/pixelio

Wie sieht die Unterstützung konkret aus?

Die Mitarbeiter/innen suchen die Familien regelmäßig ein- bis dreimal in der Woche auf. Die Zeiten werden in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Jugendamt, der Mitarbeiter/in und der Familie in einem Hilfeplangespräch festgelegt. In diesem Kreis werden auch die Ziele, die sich mit der Hilfe verbinden, besprochen. Solche Hilfeplangespräche finden dann in der Regel zweimal im Jahr statt. Wobei sich Ziele und Zeiten in diesen Gesprächen auch verändern können.

Der Einsatz ist meist auf ein bis zwei Jahre begrenzt, kann aber je nach Bedarf auch länger oder kürzer sein.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe kann von allen Beteiligten beendet werden, wenn die angestrebten Ziele erreicht wurden oder die Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist.

Die Mitarbeiter/innen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind kompetente und berufserfahrene Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit. Von Seiten des Hauses werden sie bei ihrer Aufgabe durch Teamsitzungen und Fachberatung begleitet.


Was erwarten wir von Ihnen?

Grundlegende Voraussetzung für die Sozialpädagogische Familienhilfe ist das Einverständnis der Familie und ihre Bereitschaft, miteinander an den persönlichen und familiären Aufgaben zu arbeiten, aktiv an der Entwicklung neuer Lebensperspektiven mitzuwirken sowie Verantwortung für den eigenen Lebensbereich zu übernehmen. Das bedeutet: Die Mitarbeit aller beteiligten Familienmitglieder ist für den Erfolg der Unterstützung wichtig.


Welche Rolle hat das Jugendamt?

Wenn Sie Unterstützungsbedarf haben, ist der erste Weg, der zum Jugendamt. Dort werden Sie beraten und es wird geprüft ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen bestehen, die den Einsatz einer Sozialpädagogischen Familienhilfe erfordern. Erst nachdem die Genehmigung des Jugendamtes vorliegt, kann eine Hilfe beginnen.


Ziele und Methoden

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein eigenständiges Angebot zur Prävention und zur Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen in Familien. Dabei wird mit sozialpädagogischen, systemischen, gesprächstherapeutischen, spielpädagogischen und freizeitpädagogischen Elementen gearbeitet, um die Kompetenzen der einzelnen Familienmitglieder zu stärken. Die Familie soll aus eigenen Kräften mit den anfallenden persönlichen, familiären und sozialen Anforderungen zurechtkommen und/oder sich selbständig aus dem bestehenden Netzwerk der Hilfsangebote Unterstützung holen.

(c) Sassi/pixelio

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Erziehungsbeistandschaft

...ist ein am jungen Menschen orientiertes aufsuchendes Beratungs- und Unterstützungsangebot unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie und der Einbeziehung des sozialen Umfeldes.

Mit einem flexiblen, bedarfsorientierten Betreuungsansatz ist die Erziehungsbeistandschaft zunächst auf den jungen Menschen ausgerichtet. Über Familienberatungen und elternunterstützende Angebote bezieht sie das familiäre Umfeld mit ein und leistet darüber hinaus freizeitpädagogische Arbeit.


Bei welchem Unterstützungsbedarf wäre Erziehungsbeistandschaft vorstellbar?

Wenn zum Beispiel

  • der junge Mensch einen Unterstützungsbedarf im Alltag und bei lebenspraktischen Aufgaben hat (Verselbstständigung)
  • eine Begleitung und Beratung bei der Bewältigung von Krisen- und Konfliktsituationen hilfreich ist
  • die Unterstützung von sozialem, altersgemäßen und eigenverantwortlichem Verhalten gewünscht wird
  • der Aufbau von angemessenen Beziehungen zu anderen Menschen erstrebt wird (Familie, Freunde, Clique, Nachbarschaft)
  • ein besseres Miteinander in der Familie angestrebt wird
  • eine Unterstützung in schulischen und beruflichen Angelegenheiten gewünscht wird


Wie sieht die Unterstützung konkret aus?

Der Erziehungsbeistand sucht den jungen Menschen regelmäßig  ein- bis dreimal in der Woche auf. Die Zeiten werden in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Jugendamt, der Mitarbeiter/in, dem jungen Menschen und den Eltern in einem Hilfeplan festgelegt. In diesem Kreis werden auch die Ziele, die sich mit der Hilfe verbinden besprochen. Solche Hilfeplangespräche finden dann in der Regel zwei mal im Jahr statt. Wobei sich Ziele und Zeiten in diesen Gesprächen auch verändern können. Der Einsatz ist meist auf ein bis zwei Jahre begrenzt, kann aber je nach Bedarf auch länger oder kürzer sein. Die Erziehungsbeistandschaft kann von allen Beteiligten beendet werden, wenn die angestrebten Ziele erreicht wurden oder die Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist.

Die Mitarbeiter/innen in der Erziehungsbeistandschaft sind kompetente und berufserfahrene Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit. Von Seiten des Hauses werden sie bei ihrer Aufgabe durch Teamsitzungen und Fachberatung begleitet.

(c) S. Hofschlaeger/pixelio

Was erwarten wir von Ihnen?


Grundlegende Voraussetzung für die Erziehungsbeistandschaft ist das Einverständnis des jungen Menschen und der Familie und die Bereitschaft, miteinander an den vereinbarten persönlichen und gegebenenfalls familiären Aufgaben zu arbeiten, aktiv an der Entwicklung neuer Lebensperspektiven mitzuwirken sowie Verantwortung für den eigenen Lebensbereich zu übernehmen. Das bedeutet: Die Mitarbeit aller Beteiligten ist für den Erfolg der Unterstützung wichtig.


Welche Rolle hat das Jugendamt?

Wenn Sie Unterstützungsbedarf haben, ist der erste Weg der zum Jugendamt. Dort werden Sie beraten und es wird geprüft, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen bestehen, die den Einsatz eines Erziehungsbeistandes erfordern. Erst nachdem die Genehmigung des Jugendamtes vorliegt, kann die Hilfe beginnen.


Ziele und Methoden

Die Bearbeitung der vereinbarten Aufgaben zum Erreichen der Ziele erfolgt methodisch im Rahmen der sozialen Einzelfallhilfe, und der Familienberatung. Sie ist eine aufsuchende und nachgehende Arbeit. Die Alltagsbewältigung und Alltagsgestaltung ist ein zentrales Merkmal der Hilfe.

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(c) G.Altmann/pixelio

Betreutes Jugendwohnen


Ist eine am jungen Menschen orientierte aufsuchende Form der Hilfe zur Erziehung.

Junge Menschen, die eigenständig wohnen, aber den Anforderungen an eine selbstständige Lebensgestaltung in entscheidendem Umfang noch nicht gewachsen sind, werden begleitet, beraten und unterstützt.


Bei welchem Unterstützungsbedarf wäre Betreutes Jugendwohnen vorstellbar?

Wenn Hilfe, Beratung und Unterstützung angezeigt ist bei

  • der Strukturierung des Tagesablaufes und der Gestaltung des Alltags
  • der Organisation von Wohnung und Haushalt
  • der Umgang mit Geld, Behörden, Vermietern, Nachbarn usw.
  • der Gestaltung der Freizeit und der sozialen Kontakte
  • der Entwicklung eigener Lebensperspektiven
  • der Erfüllung schulischer und beruflicher Angelegenheiten
  • dem Erlernen angemessener Lösungsstrategien in Konfliktsituationen
  • der Bewältigung der individuellen Lebensgeschichte
  • der Identitätsfindung


Wie sieht die Unterstützung konkret aus?

Die Mitarbeiter/innen suchen den jungen Menschen in seiner Wohnung regelmäßig ein- bis dreimal in der Woche auf. Die Zeiten werden in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Jugendamt, der Mitarbeiter/in und dem jungen Menschen sowie eventuell mit den Eltern in einem Hilfeplangespräch festgelegt. In diesem Kreis werden auch die Ziele, die sich mit der Hilfe verbinden besprochen. Solche Hilfeplangespräche finden dann in der Regel zweimal im Jahr statt. Wobei sich Ziele und Betreuungszeiten in diesen Gesprächen auch verändern können.

Die Dauer der Hilfe orientiert sich an das Erreichen der Selbständigkeit.

Das Betreute Jugendwohnen kann von allen Beteiligten beendet werden, wenn die angestrebten Ziele erreicht wurden oder die Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist.

Die Mitarbeiter/innen im Betreuten Jugendwohnen sind kompetente und berufserfahrene Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit.

Von Seiten des Hauses werden sie bei ihrer Aufgabe durch Teamsitzungen und Fachberatung begleitet.

(c) 110Stefan/pixelio

Was erwarten wir vom jungen Menschen?


Grundlegende Voraussetzung für das Betreute Jugendwohnen ist ein ausreichendes Maß an Verlässlichkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie ein Mindestmass an Selbstständigkeit (die Fähigkeit alleine zu Wohnen, sowie die Schule oder den Ausbildungsplatz zu besuchen) und die Bereitschaft, aktiv an der eigenen Verselbstständigung zu arbeiten. Das bedeutet: Die Mitarbeit des jungen Menschen ist für den Erfolg der Unterstützung unerlässlich.


Welche Rolle hat das Jugendamt?

Wenn der junge Mensch Unterstützungsbedarf hat, ist der erste Weg, der zum Jugendamt. Dort wird er beraten und es wird geprüft ob in seinem Fall die Voraussetzungen bestehen, die das Betreute Jugendwohnen erfordern. Erst nachdem die Genehmigung des Jugendamtes vorliegt, kann eine Hilfe beginnen.


Ziele und Methoden

Ziel der Hilfe ist die eigenständige Lebensführung des jungen Menschen. Wir arbeiten methodisch im Rahmen der sozialen Einzelfallhilfe. Der junge Mensch soll aus eigenen Kräften mit den anfallenden persönlichen, familiären und sozialen Anforderungen zurechtkommen und/oder sich selbständig aus dem bestehenden Netzwerk der Hilfsangebote Unterstützung holen.

 

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