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Aufsuchende Familientherapie (AFT)
ist eine niederschwellige, aufsuchende Hilfeform für unterschiedliche Formen von Familiensystemen.Die AFT ist in der Regel ein eigenständiges und/oder ergänzendes Angebot, das andere Jugendhilfeleistungen
vorübergehend auch ersetzen kann. Der therapeutische Prozess zielt auf positive Veränderungen für alle Mitglieder eines Familiensystems und der Auflösung aktueller oder schon länger bestehender familiärer Konflikte
oder Krisen. In der Anfangsphase werden je nach Bedarf wöchentliche Sitzungen, danach in der Regel 14-tägig therapeutische
Sitzungen von ca. 1,5 Stunden Dauer durchgeführt.
Wir sind berufs- und lebenserfahrene sozialpädagogische Fachkräfte aus unterschiedlichen sozialen
Berufen mit einer Zusatzausbildung in systemischer Familientherapie oder systemischer Familienberatung. Zielgruppe
Bei folgenden familiären Krisensituationen kann systemische Familientherapie hilfreich sein
- Anstehende Fremdplatzierung eines Kindes oder Jugendlichen
- Rückführung eines Kindes/Jugendlichen aus einer stationären Unterbringung
- Altersbedingte Konfliktsituationen bei Kindern/Jugendlichen
- Trennungs- und Scheidungssituationen
- Gewalt und/oder sexuelle Misshandlung
- Konflikte zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie
- Stiefsysteme
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VoraussetzungDa die aufsuchende Familientherapie für
die Familie ein freiwilliges Angebot ist, wird das Einverständnis der Familie (oder Teile davon) und ihre grundlegende Bereitschaft zur Mitarbeit vorausgesetzt. Ablauf Wir bearbeiten die Probleme und Schwierigkeiten, die uns die Familie benennt, in den therapeutischen Sitzungen gemeinsam. Die Familienmitglieder bekommen dadurch die Chance, sich selbst anders
kennen zu lernen, zu sehen, zu verstehen. Sie können erfahren, wie sie mit Schwierigkeiten anders umgehen und sie lösen können. Wir lösen keine Probleme für die Familie, sondern mit
ihr. |
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Aufgaben und Ziele unserer Arbeit
- Erhaltung und Stärkung, sowie Aktivierung von Kräften und Ressourcen der Familie
- Klärung von Familien-/Generationskonflikten
- Überwindung familiärer Beziehungskrisen
- Neue, funktionale Kommunikationsmuster
- Beziehungsqualitäten stärken, entwickeln und wo erforderlich verändern
- Situationsklärung bei Trennung und Scheidung
- Systemische Abklärung weiterer oder anderer notwendiger Hilfsangebote
Schweigepflicht/Vertrauensschutz
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Datenschutzes und der Schweigepflicht.Informationen werden von den Mitarbeitern nur nach Rücksprache und dem Einverständnis der betroffenen Familienmitglieder weitergegeben.
Bei Bedarf und Notwendigkeit können gemeinsame Gespräche mit allen Beteiligten (Familie, Jugendamt, Familientherapeuten) stattfinden. |
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